- Kontumazialbescheid
- Kon|tu|ma|zi|al|be|scheid, der (Rechtsspr. veraltet): in Abwesenheit des Beklagten ergangener Bescheid.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Kontumazialbescheid — Kon|tu|ma|zi|al|be|scheid der; [e]s, e <zu ↑...ial> (veraltet) in Abwesenheit des Beklagten ergangener Bescheid (Rechtsw.) … Das große Fremdwörterbuch
Kontumāz — (lat. contumacia), in der Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine gerichtliche Auflage oder Ladung. Der Ungehorsame heißt Kontumax. Über die Folgen der K. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vgl. Ungehorsam und Versäumnis. Im Strafverfahren wird … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kontumazentscheidung — Die Kontumazentscheidung ist eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung wegen Nichtbefolgung einer verbindlich vorgeschriebenen Anordnung mit der Sanktion, dass der Ungehorsame sein Recht verliert oder ohne weitere Verhandlung gegen ihn… … Deutsch Wikipedia